Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) möchte die Rolle, die sie seit ihrer Gründung in bundesdeutschen Diskussionen um das Thema Pädosexualität gespielt hat, aufarbeiten. Die Fachgesellschaft schreibt zu diesem Zweck hiermit die Erarbeitung eines Gutachtens aus: Es soll untersucht werden, wie sich die Protagonist:innen der DGfS zwischen den 1950er Jahren und der jüngsten Vergangenheit zu pädosexuellen Handlungen und damit Gewalt legitimierenden Positionen geäußert haben bzw. ob und inwiefern diese von ihnen selbst vertreten und propagiert wurden. Grundlage und Ziel des Gutachtens soll eine erste Sichtung vorhandener Materialien und die Formulierung weiterführender Fragen sein. Für die Erarbeitung und Begleitung dieser Ausschreibung hat die DGfS einen unabhängigen Beirat berufen.
Die DGfS ist die älteste und größte sexualwissenschaftliche Fachgesellschaft im deutsch-sprachigen Raum. Seit ihrem Bestehen trägt sie zu fachwissenschaftlichen Publikationen durch ihre beiden Publikationsorgane – die „Zeitschrift für Sexualforschung“ und die „Beiträge zur Sexualforschung“ – bei und fördert den fachwissenschaftlichen Austausch im Rahmen von wissenschaftlichen Tagungen und Kolloquien, sowie klinischen Tagungen und Weiterbildungen. Darüber hinaus verantwortet die DGfS sowohl problematische aber natürlich auch wichtige gesellschaftspolitische Prozesse durch die Veröffentlichung fachwissenschaftlicher Stellungnahmen und die Mitarbeit an Leitlinienprozessen. Eine Begutachtung der Rolle der DGfS sollte daher neben einer Bestandsaufnahme des aktuellen Forschungsstands im Rahmen der oben genannten Zielsetzung auch diese Publikationsorgane, Arbeitsprozesse und – wo noch vorhanden und soweit dies der zeitliche Umfang im Begutachtungsprozess erlaubt – Archivmaterial (Nachlässe, DGfS-Archiv) zentral berücksichtigen. In der Untersuchung sollen Positionen der Vorstandsmitglieder sowie solcher Personen, die im Diskussionsverlauf um Pädosexualität in den eigenen Fachforen einschlägig hervortraten, besonders akzentuiert werden.
Für die Anfertigung dieses Gutachtens stellen wir einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung.
Auf diesen ausgeschriebenen Betrag und die Anfertigung des Gutachtens können sich sowohl universitäre als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Einzelpersonen bewerben. Die Auszahlung des ausgeschriebenen Betrags soll in drei Abschnitten erfolgen: 5.000€ nach erfolgtem Zuschlag und Vertragsunterzeichnung, weitere 5.000€ auf der Hälfte der vereinbarten Bearbeitungszeit und schließlich 10.000€ nach Abgabe des Gutachtens. Abweichungen hiervon sind denkbar und werden Gegenstand der konkreten Absprachen. Auch der vereinbarte Zeitraum für die Gutachtenerstellung wird individuell verhandelt, sollte aber einen Zeitraum von zwei Jahren ab Beginn nicht überschreiten.
Für die Bewerbung um die Gutachtenerstellung und die ausgeschriebenen finanziellen Mittel skizzieren Sie bitte kurz (max. 2 Seiten) Ihr geplantes Vorgehen nach inhaltlichen, zeitlichen und methodischen Gesichtspunkten, auch mit Blick auf die Passung des zeitlichen Umfangs einzelner Prozessschritte zu der ausgeschriebenen Höhe finanzieller Ressourcen. Ebenfalls bitten wir Sie, die besondere Eignung und Kompetenzen Ihrer Person bzw. Einrichtung für die Gutachtenerstellung darzulegen (thematische Forschungserfahrung, ähnliche Gutachtenprozesse und vergleichbare Aspekte, insbes. Verschränkung mit eigenen Forschungsprozessen, max. 1 Seite). Für die am Prozess beteiligten Personen – so-wohl bei der Bewerbung von Einzelpersonen als auch bei der Bewerbung von Einrichtungen/Lehrstühlen/Instituten – bitten wir um einen kurzen Lebenslauf. Verflechtungen dieses Gutachtenprozesses mit aktueller eigener Forschung sind möglich und besonders wünschenswert.
Im Falle des erfolgreichen Zuschlags wird ein Werkvertrag zwischen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung und dem:der Auftragnehmer:in (m/w/d) bzw. der auftragnehmenden Institution geschlossen. Gegenstand des Werkvertrags ist die Ablieferung eines Gutachtens. In der Art der Vorgehensweise, sowie der zeitlichen und örtlichen Umsetzung ist der:die Auftragnehmer:in – abgesehen vom vereinbarten Abgabetermin – unabhängig und nicht weisungsgebunden. Insbesondere findet keine Überprüfung von Zwischenergebnissen statt.
Der unabhängige Beirat wird die Auswahl im Rahmen dieses Ausschreibungsprozesses zentral mitbegleiten. Für inhaltliche und formale Rückfragen stehen Ihnen sowohl der Zweite Vorsitzende der DGfS, Prof. Dr. Johannes Fuß, der Erste Vorsitzende der DGfS, Prof. Dr. Richard Lemke als auch die Mitglieder des Beirats (Dipl.-Polit. Angela Marquardt, Prof. Dr. Julia König, Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Dr. Richard Kühl) zur Verfügung.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen bis zum 31. September 2026 ein. Auch nach dem 31. September 2026 sind Einreichungen grundsätzlich möglich; bitte beachten Sie jedoch, dass später eingehende Bewerbungen je nach Verfahrensfortschritt unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden können – ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht.
Kontaktmöglichkeiten
Bitte senden Sie Ihre Einreichungen an das Sekretariat der DGfS unter sekretariat@dgfs.info
Prof. Dr. Richard Lemke, Erster Vorsitzender: richard.lemke@hs-merseburg.de
Prof. Dr. Johannes Fuß, Zweiter Vorsitzender: johannes.fuß@lvr.de
Kontakt zum Beirat (Dipl.-Polit. Angela Marquardt, Prof. Dr. Julia König, Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Dr. Richard Kühl): beirat@dgfs.info