Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden. In Ausnahmefällen werden auch Personen ohne ein solches Studium als ordentliche Mitglieder aufgenommen, wenn sie über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen oder sich durch ein besonderes Interesse an der Förderung und Pflege der Sexualwissenschaft ausweisen. Juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Vereinigungen können durch besondere Vereinbarungen (z.B. Wahrung der Mitgliedsrechte, Mitgliedsbeitrag) fördernde Mitglieder werden. Einzelheiten siehe Satzung.

Wie werde ich Mitglied?

Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt auf persönlichen Antrag des_r Antragstellers_in. Es müssen zwei Mitglieder der DGfS als Bürgen benannt werden. Wenn keine Bürgen bekannt sind, können Interessierte sich direkt an den Vorstand wenden. Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss des Vorstands. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit € 170.-. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus der Zuwendung für die Durchführung der Gesellschaftsaufgaben (€ 80,00) und dem Abonnement der Zeitschrift für Sexualforschung (€ 90,00). Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. Auf Antrag kann für Studierende im Erststudium (€ 90,-), RentnerInnen und Arbeitslose (€ 110,-) sowie aus sonstigem wichtigem Grunde ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag gewährt werden. Füllen Sie hierzu ggf. den Ermäßigungsantrag aus und legen Sie entsprechende Nachweise (Studienbescheinigung o.ä.) bei.

Sie erleichtern uns die Arbeit sehr, wenn Sie uns für die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ein SEPA-Mandat ausstellen. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, können Sie es mit diesem Formular nachholen.

Anträge und Formulare senden Sie bitte

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e.V.
Postfach 20 01 29
37086 Göttingen

oder per E-Mail an sekretariat@dgfs.info