Was bedeutet die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung?
Für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung entscheiden Sie sich, weil Sie die Sexualforschung in Deutschland fördern möchten. Durch Ihren Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie die sexualwissenschaftliche Arbeit unserer Fachgesellschaft. Dazu zählt insbesondere
- die Durchführung unserer Fachveranstaltungen (vor allem der Wissenschaftlichen Tagung und der Klinischen Tagung, aber auch kleinerer Veranstaltungen)
- die Förderung von Forschungsprojekten und Publikationen
- die wissenschaftlich fundierte Entwicklung von Behandlungs-Leitlinien
- die Kommentierung gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
- die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von Weiterbildungen im Bereich der Sexualtherapie, -beratung und -medizin
Mit Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, an diesen Prozessen zu partizipieren und über aktuelle Entwicklungen im Fach informiert zu werden - vor allem durch die Zeitschrift für Sexualforschung (deren Abo im Mitgliedstarif enthalten ist) und die Beiträge zur Sexualforschung.
Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass sich die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung als eine wissenschaftliche Fachgesellschaft versteht und keinen Berufsverband mit den häufig damit verbundenen Service-Diensten darstellt. Der Entschluss für eine Mitgliedschaft in unserer Fachgesellschaft sollte daher auf der ideellen Überzeugung von der finanziellen Unterstützung unserer Arbeit beruhen.
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden. Für Personen im Studium besteht die Möglichkeit (maximal 5 Jahre) als studentisches Mitglied aufgenommen zu werden.
Nur in Ausnahmefällen werden auch Personen ohne ein solches Studium als ordentliche Mitglieder aufgenommen, wenn sie über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen oder sich durch ein besonderes Interesse an der Förderung und Pflege der Sexualwissenschaft ausweisen. Juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Vereinigungen können durch besondere Vereinbarungen (z.B. Wahrung der Mitgliedsrechte, Mitgliedsbeitrag) fördernde Mitglieder werden. Einzelheiten siehe Satzung.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Fachgesellschaft. Die Vorstandssitzungen finden drei mal jährlich statt. Wenn der Vorstand Ihrer Aufnahme zustimmt, erhalten Sie anschließend die Mitteilung, dass Sie als ordentliches Mitglied in die Fachgesellschaft aufgenommen sind. Bitte beachten Sie, dass dadurch mitunter einige Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung vergehen kann.
Wie werde ich Mitglied?
Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt auf persönlichen Antrag des_r Antragstellers_in (Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular). Es müssen zwei Mitglieder der DGfS als Bürgen benannt werden. Wenn keine Bürgen bekannt sind, können Interessierte sich direkt an den Vorstand wenden. Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss des Vorstands (s.o.)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit € 170.-. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus der Zuwendung für die Durchführung der Gesellschaftsaufgaben (€ 80,00) und dem Abonnement der Zeitschrift für Sexualforschung (€ 90,00). Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. Auf Antrag kann für Studierende im Erststudium (€ 90,-), RentnerInnen und Arbeitslose (€ 110,-) sowie aus sonstigem wichtigem Grunde ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag gewährt werden. Füllen Sie hierzu ggf. den Ermäßigungsantrag aus und legen Sie entsprechende Nachweise (Studienbescheinigung o.ä.) bei.
Sie erleichtern uns die Arbeit sehr, wenn Sie uns für die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ein SEPA-Mandat ausstellen. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, können Sie es mit diesem Formular nachholen.
Anträge und Formulare senden Sie bitte bevorzugt als Scan an sekretariat@dgfs.info
oder postalisch an den aktuellen Geschäftsführer
Prof. Dr. Richard Lemke
Hochschule Merseburg
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg