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DozentInnen und SupervisorInnen DGfS
Die DGfS hat eine Reihe langjährig erfahrener
DozentInnen und Supervisorinen, die sich sexualtherapeutisch,
supervisorisch und in der Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten
qualifiziert haben.
Hier können Sie die aktuelle DozentInnenliste
der DGfS einsehen:
DozentInnenliste
der DGfS sortiert nach Namen
DozentInnenliste
der DGfS sortiert nach Ort
DozentInnenliste
der DGfS sortiert nach Postleitzahl
Hier können Sie die aktuelle SupervisorInnenliste
der DGfS einsehen:
SupervisorInnenliste
der DGfS sortiert nach Namen
SupervisorInnenliste
der DGfS sortiert nach Ort
SupervisorInnenliste
der DGfS sortiert nach Postleitzahl
Es besteht die Möglichkeit, sich beim Fort- und Weiterbildungsausschuss
der DGfS als DozentIn resp. SupervisorIn DGfS akkreditieren
zu lassen. PsychologInnen, MedizinerInnen und in begründeten
Einzelfällen auch Mitglieder anderer Berufsgruppen, die
Mitglieder der DGfS sind, können entsprechende Anträge
stellen. Vorraussetzung sind eine abgeschlossene psychotherapeutische
Ausbildung und die erfolgreiche Absolvierung eines CII-Curriculums
(Sexualtherapie) oder ein entsprechender individueller Qualifikationsnachweis,
sowie der Nachweis spezieller Kenntnisse im Bereich Sexualwissenschaft
und –therapie. Für die Qualifikation DozentIn ist der Nachweis
qualifizierter Lehrerfahrung in diesem Bereich zu führen.
Für die Qualifikation SupervisorIn ist neben allgemeiner
Supervisionspraxis Erfahrung in der Behandlung sexueller Störungen
zu führen. Der FWA der DGfS behält sich vor, in Einzelfällen
auch andere -als äquivalent zu wertende - Qualifikationen
anzuerkennen.
Die AusbildungsleiterInnen der DGfS können
ReferentInnen zu Curricula hinzuziehen und verantworten deren
Qualifikation.
Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung als
DozentIn DGfS, den Antrag
auf Anerkennung als SupervisorIn
DGfS und / oder das Formular zur Aktualisierung
der DozentInnenliste.
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