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Mitglieder und Aufnahmebedingungen
Ordentliche Mitglieder können Personen mit
einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden. In Ausnahmefällen
werden auch Personen ohne ein solches Studium als ordentliche
Mitglieder aufgenommen, wenn sie über eine besondere fachliche
Qualifikation verfügen oder sich durch ein besonderes Interesse
an der Förderung und Pflege der Sexualwissenschaft ausweisen.
Juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Vereinigungen
können durch besondere Vereinbarungen (z.B. Wahrung der
Mitgliedsrechte, Mitgliedsbeitrag) fördernde Mitglieder
werden. Einzelheiten siehe
Satzung.
Wie werde ich Mitglied?
Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt
auf persönlichen Antrag
des Antragstellers. Es müssen zwei Mitglieder der DGfS
als Bürgen benannt werden. Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss
des Vorstands. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit €
115.-. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag
(€ 60,00) und dem Abonnement der Zeitschrift für Sexualforschung
(€ 55,00). Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich.
StudentInnen zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag
in Höhe von € 60,-. Im Einzelfall kann auch bei Berentung,
Arbeitslosigkeit o.ä. auf Antrag ein ermäßigter
Beitrag von € 80,- gewährt werden.
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