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International Academy of Sex Research
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Mitglieder und Aufnahmebedingungen

Ordentliche Mitglieder können Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden. In Ausnahmefällen werden auch Personen ohne ein solches Studium als ordentliche Mitglieder aufgenommen, wenn sie über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen oder sich durch ein besonderes Interesse an der Förderung und Pflege der Sexualwissenschaft ausweisen. Juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Vereinigungen können durch besondere Vereinbarungen (z.B. Wahrung der Mitgliedsrechte, Mitgliedsbeitrag) fördernde Mitglieder werden. Einzelheiten siehe Satzung.

Wie werde ich Mitglied?

Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt auf persönlichen Antrag des Antragstellers. Es müssen zwei Mitglieder der DGfS als Bürgen benannt werden. Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss des Vorstands. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit € 115.-. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag (€ 60,00) und dem Abonnement der Zeitschrift für Sexualforschung (€ 55,00). Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. StudentInnen zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 60,-. Im Einzelfall kann auch bei Berentung, Arbeitslosigkeit o.ä. auf Antrag ein ermäßigter Beitrag von € 80,- gewährt werden.


 
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Letzte Änderung : 30. Oktober 2007